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Grundstückskauf in Nordzypern: eine Checkliste

Für den Grundstückskauf in Nordzypern gelten eigene Regeln. Die Art der Grundbuchurkunde, die Erwerbsgenehmigung für ausländische Käufer und das Planungsrecht beeinflussen, wie sicher ein Kauf ist und was Sie bauen dürfen. Gehen Sie diese Punkte mit Ihrem Anwalt durch, bevor Sie eine Anzahlung leisten oder einen Vertrag unterschreiben.

1. Art der Grundbuchurkunde (Koçan)

In Nordzypern heißt die Grundbuchurkunde Koçan. Es gibt drei Hauptarten: den türkischen Titel (Türk koçanı: Eigentum, das schon vor 1974 Zyperntürken gehörte), den Äquivalenztitel (eşdeğer koçan: nach 1974 im Tausch gegen im Süden zurückgelassenes Eigentum vergeben) und den Zuteilungstitel (tahsis koçanı: vom Staat zugeteiltes Eigentum). Sie bergen unterschiedlich hohe rechtliche Risiken. Mehr: Tapu-Arten in Nordzypern

2. Ein unabhängiger Anwalt

Beauftragen Sie einen Anwalt, der nur Sie vertritt und vom Verkäufer, vom Bauträger und vom Makler unabhängig ist. Lassen Sie ihn beim Grundbuchamt die Grundbuchurkunde und ihre Geschichte prüfen, außerdem eingetragene Hypotheken oder Beschränkungen, das Recht des Verkäufers zum Verkauf und die Vertragsbedingungen. Fragen Sie, wie der Vertrag Sie schützt, bis das Eigentum auf Sie übertragen ist – auch, ob er beim Grundbuchamt hinterlegt werden sollte –, und lassen Sie sich vor der Unterschrift alle Steuern, Gebühren und Kosten schriftlich auflisten.

3. Erwerbsgenehmigung

Ausländische Staatsangehörige (auch Bürger der Republik Türkei) brauchen für den Erwerb von Immobilien eine Genehmigung des Ministerrats (Bakanlar Kurulu); außerdem gelten Grenzen für die Fläche und für die Zahl der Immobilien. Diese Regeln ändern sich von Zeit zu Zeit: Klären Sie die aktuellen Regeln und das Verfahren mit Ihrem Anwalt, und fragen Sie, was mit Ihrem Vertrag und mit bereits gezahltem Geld geschieht, wenn die Genehmigung auf sich warten lässt oder verweigert wird.

4. Planungszone

Was Sie bauen dürfen, hängt vom Planungsrecht ab, das für das Grundstück gilt: eine Entwicklungsverordnung (Emirname) mit ihren Farbzonen, ein Gebiet nach Kapitel 96, für das es keinen eigenen Plan gibt, oder ein besonderes Umweltschutzgebiet (ÖÇKB), in dem das Bauen stark eingeschränkt ist. Prüfen Sie die Zone, bevor Sie einen Preis vereinbaren. Mehr: Planung in Nordzypern

5. Zufahrtsstraße

Prüfen Sie, ob das Grundstück eine rechtlich gesicherte Zufahrt von einer öffentlichen Straße hat – und nicht nur einen Feldweg über fremdes Land. Ein Grundstück ohne Zufahrt ist oft schwer zu bebauen und schwer zu verkaufen.

6. Wasser, Strom und weitere Versorgung

Finden Sie heraus, wie weit die nächsten Strom- und Wasseranschlüsse entfernt sind, und fragen Sie die Versorger und die Gemeinde, ob und zu welchen Kosten das Grundstück angeschlossen werden kann. Bei einem abgelegenen Grundstück können die Anschlusskosten erheblich sein.

7. Kartenblatt und Flurstücksnummer

Beim Grundbuch- und Katasteramt (Tapu ve Kadastro Dairesi) wird eine Immobilie über ihre Lage, ihr Kartenblatt (pafta) und ihre Flurstücksnummer (parsel) bestimmt. Kartenblätter werden mit einem neuen Index (z. B. S31A17B2) oder mit dem alten Index im Maßstab 1:5.000 (z. B. 13_20_E1) bezeichnet. Vergewissern Sie sich, dass das Grundstück, das man Ihnen vor Ort gezeigt hat, dasselbe ist wie das in der Grundbuchurkunde; lassen Sie im Zweifel die Grenzen von einem qualifizierten Vermessungsingenieur prüfen.

8. Erdbeben und Baugrund

Zypern liegt nahe am Zyprischen Bogen, wo die Afrikanische und die Anatolische Platte aufeinandertreffen, und ist daher Erdbebengebiet; die meisten der stärksten Beben ereignen sich südlich der Insel und vor der Küste. Geben Sie vor der Planung eines Gebäudes ein Baugrundgutachten in Auftrag; das Gebäude muss die geltenden Erdbebenvorschriften einhalten.

9. So hilft ParselX

ParselX kann Grundstücke in Nordzypern nicht über die Nummer abfragen; deshalb bringen Sie die Grenze selbst mit:

Dieser Ratgeber dient nur zur Information; Gesetze und Praxis können sich ändern. Verbindliche Auskünfte erhalten Sie bei der zuständigen Stelle (dem Grundbuch- und Katasteramt, dem Stadtplanungsamt oder der Gemeinde); Sie können sich auch von einem unabhängigen Anwalt beraten lassen.

Zuletzt aktualisiert: 29. September 2026