Landwirtschaftliche Bauten auf Agrarland · Tierhaltung

Anlage zur Wurm- und Wurmhumusproduktion

Kriterien in der Verordnung

Kurz gesagt: Eine Wurmhumus-Anlage muss auf einer Fläche von mindestens 500 m² geplant werden.

Voraussetzungen

Genehmigungsweg

Bauvorschriften

Auslegungshinweis

Nicht angegeben ist, ob sich die Untergrenze auf die gesamte Anlagenfläche oder auf die geschlossene Fläche bezieht; eine Obergrenze gibt es nicht.

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Rechtsgrundlage: Anhang 1 Art. 11.5.1 · Verordnung über den Schutz und die Nutzung landwirtschaftlicher Flächen (RG 04.04.2026/33214). Die Kriterien in Anhang 1 der Verordnung kann die Generaldirektion für Agrarreform auch außerhalb des Amtsblatts aktualisieren; lassen Sie sich die aktuellen Kriterien vor der Antragstellung von der Provinzdirektion für Landwirtschaft und Forsten bestätigen.

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