Landwirtschaftliche Bauten auf Agrarland · Weinberghaus, Energie, Wasser und Boden

Bewässerungsteich und Staudamm

Keine Maße festgelegt · Prüfung durch die Provinzdirektion

Kurz gesagt: Bewässerungsteiche und Staudämme gelten als landwirtschaftliche Bauten; Maße gibt es nicht.

Die Verordnung nennt diesen Bau, legt aber weder Fläche noch Kapazität fest; die Provinzdirektion für Landwirtschaft und Forsten prüft die benötigte Fläche anhand des im Projekt vorgesehenen Bedarfs.

Genehmigungsweg

Bauvorschriften

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Rechtsgrundlage: Anhang 1 Art. 2.1 · Verordnung über den Schutz und die Nutzung landwirtschaftlicher Flächen (RG 04.04.2026/33214). Die Kriterien in Anhang 1 der Verordnung kann die Generaldirektion für Agrarreform auch außerhalb des Amtsblatts aktualisieren; lassen Sie sich die aktuellen Kriterien vor der Antragstellung von der Provinzdirektion für Landwirtschaft und Forsten bestätigen.

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