Landwirtschaftliche Bauten auf Agrarland · Weinberghaus, Energie, Wasser und Boden

Dach-PV auf einem landwirtschaftlichen Bau

Kriterien in der Verordnung

Kurz gesagt: Solarmodule für den Strom eines landwirtschaftlichen Baus kommen zuerst aufs Dach; nur auf Grenzertragsflächen und nur wenn das Dach nicht reicht, dürfen bis zu 1,5 % der Anlagenfläche am Boden belegt werden.

Voraussetzungen

Genehmigungsweg

Bauvorschriften

Auslegungshinweis

Die Bezugsgröße für den Anteil am Boden heißt in Anhang 1 „Anlagenfläche“, in Anhang 15 dagegen „Projektfläche“.

PV-Anlagen zum Stromverkauf (nichtlandwirtschaftlich) unterliegen einer eigenen Regelung und sind nur auf trockenen Grenzertragsflächen zulässig.

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Rechtsgrundlage: Anhang 1 Art. 10.1–10.6; Anhang 14; Anhang 15 · Verordnung über den Schutz und die Nutzung landwirtschaftlicher Flächen (RG 04.04.2026/33214). Die Kriterien in Anhang 1 der Verordnung kann die Generaldirektion für Agrarreform auch außerhalb des Amtsblatts aktualisieren; lassen Sie sich die aktuellen Kriterien vor der Antragstellung von der Provinzdirektion für Landwirtschaft und Forsten bestätigen.

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