Landwirtschaftliche Bauten auf Agrarland · Verarbeitung von Erzeugnissen

Ölmühle (Olivenpresse)

In der Verordnung nicht eigens aufgeführt

Kurz gesagt: Eine Ölmühle ist kein landwirtschaftlicher Bau, sondern gilt als integrierte Anlage; in der Nähe von Olivenhainen ist zusätzlich eine Genehmigung des Ministeriums nötig.

Dieser Bau ist in der Verordnung nicht eigens aufgeführt; Zahlenwerte werden daher nicht angegeben. Wie er beurteilt wird, hängt vom Ermessen des Ministeriums ab oder davon, ob er einer anderen Bauart gleichgestellt wird.

Voraussetzungen

Genehmigungsweg

In der Verordnung nicht als landwirtschaftlicher Bau aufgeführt; sehr wahrscheinlich ist eine Genehmigung für nichtlandwirtschaftliche Nutzung nötig.

Bauvorschriften

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Rechtsgrundlage: Art. 3/1-m; 3573 Art. 20 · Verordnung über den Schutz und die Nutzung landwirtschaftlicher Flächen (RG 04.04.2026/33214). Die Kriterien in Anhang 1 der Verordnung kann die Generaldirektion für Agrarreform auch außerhalb des Amtsblatts aktualisieren; lassen Sie sich die aktuellen Kriterien vor der Antragstellung von der Provinzdirektion für Landwirtschaft und Forsten bestätigen.

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