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Was ist die Bebauungsauskunft (imar durumu) und wie erhalten Sie sie?
Die Bebauungsauskunft (imar durumu) ist die amtliche Information darüber, wie ein Flurstück nach dem geltenden Bebauungsplan genutzt werden darf. Kein anderes Dokument bestimmt den Wert eines Grundstücks so stark.
Was steht in der Bebauungsauskunft?
- Nutzungsfestsetzung im Plan: Wohnen, Gewerbe, Industrie, Landwirtschaft, Park, Bildungseinrichtung …
- Emsal (KAKS) und TAKS: Obergrenzen für die gesamte Geschossfläche und für die überbaute Grundfläche (Was bedeuten Emsal und TAKS?)
- Geschosszahl / Höhe (Hmax) und Bauweise (freistehend, Reihenbauweise, Blockbebauung)
- Abstandsflächen: die Abstände, die zur Straße und zu den Nachbarflurstücken einzuhalten sind
- Verfahren, die das Flurstück betreffen, etwa Abtretungen für Straßen und Enteignung, sowie die Plannotizen
Wo erhalten Sie sie?
- Wo es einen Bebauungsplan gibt, bei der Gemeinde (belediye; in Großstädten bei der Bezirksgemeinde); außerhalb beplanter Gebiete und in Dörfern bei der Provinz-Sonderverwaltung (il özel idaresi).
- Viele Gemeinden bieten auf ihrer e-İmar-Seite eine Suche nach Block / Flurstück an; für amtliche Vorgänge brauchen Sie trotzdem eine Bebauungsauskunft. Bei manchen Gemeinden können Sie die „Bebauungsauskunft“ (İmar Durumu Belgesi) über e-Devlet, das staatliche E-Government-Portal, beantragen.
- Der Abschnitt Bebauungsauskunft in der Flurstücksansicht von ParselX zeigt den Link zur e-İmar-Seite der Gemeinde, in der das Flurstück liegt, und die passenden e-Devlet-Dienste.
Ein Raumordnungsplan ist keine Bebauungsauskunft
Ein Raumordnungsplan im Maßstab 1:100.000 enthält regionale Festlegungen und verleiht kein unmittelbares Baurecht. Für eine Baugenehmigung braucht es einen Flächennutzungsplan im Maßstab 1:5.000 (nazım imar planı) und einen Bebauungsplan im Maßstab 1:1.000 (uygulama imar planı). In landwirtschaftlichen Gebieten ohne Plan gelten die Vorschriften für unbeplante Gebiete und das Agrarrecht.
Öffentlich ausgelegte Pläne
Nach ihrer Genehmigung werden neue Bebauungspläne 30 Tage lang öffentlich ausgelegt (askı); in dieser Zeit können Einwendungen erhoben werden. Die ausgelegten Pläne sehen Sie in e-Plan und auf den Provinz- und Bezirksseiten von ParselX: Öffentliche Auslegung und Einwendungen
Dieser Ratgeber dient nur zur Information; Gesetze und Praxis können sich ändern. Verbindliche Auskünfte erhalten Sie bei der zuständigen Stelle (dem Grundbuchamt, der Gemeinde oder der Provinz-Sonderverwaltung); Sie können sich auch von einem Anwalt oder einem zugelassenen Berater beraten lassen.
Zuletzt aktualisiert: 29. September 2026